Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf der Webseite der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Der Rechtsweg und eine Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen.
1. Teilnahme
Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren. Mehrfachanmeldungen einer gleichen Person sind nicht gestattet. Bei Verstoß ist eine Gewinnausschüttung nicht möglich.
Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie ein Foto sendet, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons „Foto absenden“ abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Telefonnummer, selbst verantwortlich. Der Eingang des Fotos und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH. Alle Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss erfolgen.
2. Durchführung
Die Gewinner werden von der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH per E-Mail am 22.12.2017 benachrichtigt und können auf www.schweriner-weihnachtsmarkt.de und www.facebook.de/schwerinerweihnachtsmarkt namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
Meldet sich der Gewinner nicht bis zum 29.12.2017 18:00 Uhr, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
3. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH kann das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abbrechen oder beenden.
Die Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können.
Die Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH übernimmt keine Verantwortung für einen zeitweiligen oder endgültigen Abbruch des Gewinnspiels aus technischen oder Gründen höherer Gewalt. Für erforderliche Änderungen an der Software übernimmt die Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH keinerlei Haftung.
4. Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner erhalten am 22.12.2017 eine Gewinnbenachrichtigung und werden am 23.12.2017 ca. 15:30 Uhr öffentlich auf Bühne auf dem Markplatz Schwerin bekannt gegeben! Die Gewinnannahme hat bis zum 29.12.2016 18:00 Uhr durch die Gewinner zu erfolgen. Die Bestätigung kann per E-Mail als Antwort an presse@schweriner-weihnachtsmarkt.de versendet werden.
Wird ein Gewinner nicht erreicht bzw. meldet er sich nicht bis zum 29.12.2017 18:00 Uhr verliert der Gewinner alle Rechte auf den Gewinn. Ein Gewinn, der nicht bestätigt wird, wird nicht vergeben.
5. Datenschutz
Die Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
Mitarbeiter der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH, sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen, ihre Angehörigen und sämtliche am Gewinnspiel beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. Nutzung der Bildrechte
Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen und Hochladen eines Fotos gewährleistet und garantiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin (nachfolgende Teilnehmer genannt), dass er Inhaber sämtlicher Rechte an dem für das Gewinnspiel eingereichten Foto ist. Insbesondere garantiert er alle Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte beachtet und sich alle erforderlichen Rechte zur Nutzung und zur Weitergabe hat einräumen lassen.
Der Teilnehmer steht dafür ein, dass das Foto keine sonstigen Beanstandungen auslöst und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, garantiert der Teilnehmer, die Rechte sämtlicher Personen und ggf. Örtlichkeiten, die auf dem Foto abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten und dass die entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberechte vorliegen.
Die Einsendung nimmt an der Aktion nur teil, wenn sie nicht gegen Gesetze verstößt. Insbesondere nicht gestattet sind rassistische, gewalttätige, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende oder sonst anstößige Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen.
Der Teilnehmer erkennt an, dass es im alleinigen Ermessen der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH steht, zu entscheiden, ob das Foto im Rahmen des Wettbewerbes veröffentlicht wird oder nicht.
Der Teilnehmer räumt der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH an dem hochgeladenen Fotomaterial ein unentgeltliches, nichtausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes sowie übertragbares Nutzungsrecht ein.
Der Teilnehmer räumt der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH zudem das Recht ein, im Rahmen der Online- und Print-Veröffentlichung den Namen und Kommentare des Teilnehmers zum Bild zu veröffentlichen.
Am 22.12.2017 werden die Gewinner von der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH durch E-Mail benachrichtigt.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name im Falle des Gewinns von der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH in sozialen Netzwerken, z.B. Facebook, bekannt gegeben wird. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Die Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH ist berechtigt, Einsendungen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Sollte die Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus technischen oder sonstigen Gründen unmöglich werden, so erlöschen die Leistungspflichten der Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.